© Mathias Schäf
Mauersegler
Merkblätter und Informationsbroschüre
Nistplätze für Mauer- und Alpensegler. Praktische Informationen rund um Baufragen.
Scholl, I. (2016)
Iris Scholl, Uster
Was tun mit einem Mauersegler? Merkblatt für die Vogelschutzpraxis.
Holzgang O., B. Trösch, N.Zbinden, V. Mattmann, J. von Hirschheydt (2013)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, BirdLife Schweiz, Nos Oiseaux
Mauersegler anlocken. Merkblatt für die Vogelschutzpraxis.
Schmid, H. (2013)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, BirdLife Schweiz, Nos Oiseaux
Elemente für Artenförderungsprogramme Vögel Schweiz
Die folgenden Informationen basieren auf dem Bericht von Spaar et al. (2012).
1. Hintergrundinformationen
Bestand
Das Hauptverbreitungsgebiet des Mauerseglers in der Schweiz liegt im Mittelland, doch sind Bruten bis auf 2430 m ü.M. gefunden worden. Gebietsweise wurde ein leichter Bestandsrückgang festgestellt.
Lebensraumansprüche
Der Mauersegler nistet fast ausschliesslich in kleinen, dunklen Hohlräumen an Gebäuden, meist im Dachbereich, und in alten Mauern. Solche Nischen findet er vorwiegend an älteren Bauten in Dörfern und Städten. Der Mauersegler zeigt eine starke Bindung an den einmal gewählten Brutplatz.
Gefährdung
Der Verlust von Brutplätzen und die Zerstörung von Bruten bei Renovationen, Sanierungsprogrammen für die Wärmedämmung und Abbruch sind die wichtigsten Gefährdungsfaktoren für den Mauersegler. Auswirkungen von witterungsbedingten Bestandseinbussen werden dagegen innert weniger Jahre ausgeglichen.
Limitierende Faktoren
Angebot an Bruthöhlen.
Perspektive
Der Mauersegler brütet in vielen Ortschaften. Immer wieder werden Brutplätze durch Renovationen zerstört. Gerade in ländlichen Gegenden, wo wenig Vogelschützer aktiv sind, ist ein schleichender Verlust von Brutplätzen zu beobachten. Nur dank dem Einsatz einer zunehmenden Zahl von Vogelschützern ist der Mauerseglerbestand nicht stärker rückläufig. Sieht man von möglichen witterungsbedingten Rückschlägen ab, kann der Mauersegler bei konsequenter Umsetzung der bekannten Schutz- und Förderungsmassnahmen seinen Bestand vermutlich gut halten. Der Bestand würde aber sehr rasch stärker zurückgehen, wenn die Schutz- und Förderungsmassnahmen aufgegeben würden. Die Art könnte bei entsprechender Information und Motivation der Leute vielerorts gefördert werden, z.B. mit Nisthilfen an öffentlichen Gebäuden.
Schutzstatus
Rote Liste CH: NT, potenziell gefährdet
Priorität CH: B2, potenziell gefährdete Art mit geringer internationaler Verantwortung der Schweiz
Konventionen: Berner Konvention: streng geschützt (Anhang 3)
2. Laufende Aktivitäten, Erfahrungen aus Schutz und Forschung
Laufende Schutzmassnahmen und Programme
- Mit aufwändigen Massnahmen werden seit langem an verschiedenen Orten in der Schweiz Kolonien betreut und auch immer wieder Nisthilfen an neuen, möglich erscheinenden Orten bereitgestellt. Lokal wird versucht, durch Abspielen von Rufreihen den Mauersegler zum Bezug neuer Nistplätze zu animieren.
- In einigen Ortschaften und Kantonen wurden Seglerinventare erstellt.
- Die Broschüre „Nistplätze für Mauer- und Alpensegler – Praktische Informationen rund um Baufragen“ ist 2004 im Rahmen der «Artenförderung Vögel Schweiz» erschienen.
- Der SVS/BirdLife Schweiz hat das Merkblatt „Mauersegler – das Wichtigste in Kürze“ veröffentlicht.
- Die Vogelwarte widmet ihren Freundebericht 2012 dem Thema „Schwalben und Segler“.
- In Zürich und im Kanton Aargau gibt es Verantwortliche für den Seglerschutz.
- Abgestürzte Jungvögel werden bei Adoptiveltern untergebracht. Dabei kommt es zu regionalen Engpässen.
Forschungsprogramme
Die Entwicklung des Mauerseglerbestands wird durch die Schweizerische Vogelwarte in Zusammenarbeit mit den Koloniebetreuern verfolgt.
Bekannte Artenförderungsmassnahmen national und international
Artenförderungsmassnahmen für Segler wurden in Merkblättern für die praktische Arbeit aufbereitet und gehen auch aus Erfahrungsberichten für einzelne Kolonien hervor.
Notwendige Projekte (Artenförderung, Forschung, Monitoring)
- Erhaltung der bestehenden und Schaffung von neuen Brutplätzen.
- Information von Baufachleuten und Hausbesitzern.
- Inventare in für die Art bedeutenden Kantonen und Ortschaften, wo solche bisher fehlen.
- Basierend auf den Inventaren lancieren von regionalen und kantonalen Schutz- und Förderungsprojekten mit entsprechender Beratung.
- Hotline für dringende Fälle von Brutgefährdungen einrichten.