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(chronologisch absteigend aufgelistet)

Die prioritären Vogelarten der Schweiz: Revision 2010

Autoren

Keller, V., R. Ayé, W. Müller, R. Spaar & N. Zbinden

Herausgeber

Ornithol. Beob. 107: 265–285

Jahr

2010

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Zusammenfassung

Basierend auf der 2010 revidierten Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten der Schweiz wurden auch die Listen der national prioritären Arten (vormals Verantwortungsarten genannt) und der Prioritätsarten Artenförderung überarbeitet. Die Revision basiert auf den 2001 und 2002 publizierten Konzepten, wobei die Terminologie dem 2010 publizierten Konzept des Bundesamts für Umwelt angepasst wurde. 118 der 399 bis Ende 2009 in der Schweiz festgestellten Vogelarten wurden als national prioritäre Arten eingestuft, da sie gefährdet sind und/ oder international bedeutende Bestände aufweisen, die Schweiz also für sie eine internationale Verantwortung trägt. Die Liste enthält 107 Brutvogelarten, 7 Gastvögel und 4 Arten, die als Brut- und Gastvögel eingestuft wurden. Im nächsten Schritt wurde für jede der 118 prioritären Arten der Handlungsbedarf bestimmt. Für 23 Arten wurde es als nicht notwendig erachtet, Massnahmen zu ergreifen. Für 45 weitere Arten sollten allgemeine Habitats- oder Gebietsschutzmassnahmen für einen adäquaten Schutz ausreichen. Für 50 Arten sind gezielte Förderungs-massnahmen notwendig. Diese «Prioritätsarten Artenförderung» stehen im Zentrum des Programms «Artenförderung Vögel Schweiz», das vom Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und der Schweizerischen Vogelwarte Sempach mit Unterstützung durch das Bundesamt für Umwelt koordiniert wird. Der Vergleich mit den vor zehn Jahren erarbeiteten Listen zeigt, dass sich die Situation für Vögel nicht verbessert hat. Die Gesamtzahl der national prioritären Arten blieb praktisch unverändert (118 gegenüber 120 vor zehn Jahren), und die Verschiebungen zwischen den Klassen zeigen eine Zunahme der gefährdeten Arten. 15 Arten wurden von der Liste gestrichen. 10 weit verbreitete Brutvogelarten plus die Schellente als Gastvogel erfüllten die Kriterien für internationale Verantwortung nicht mehr, da ihre europäischen Bestände von BirdLife International höher geschätzt wurden.Mittelmeermöwe und Saatkrähe, die sich noch in einer Phase der Ausbreitung befinden, wurden auf der revidierten Roten Liste nicht mehr als gefährdet eingestuft. Auf der anderen Seite wurden 13 Arten neu als prioritär eingestuft. Sechs davon (Zwergtaucher, Turteltaube, Mehlschwalbe, Gartengrasmücke, Hänfling und Rohrammer) wurden aufgenommen, da sie neu als gefährdet oder potenziell gefährdet eingestuft sind, der Schwarzhalstaucher, da er wegen seiner steigenden Winterbestände neu das Kriterium für interna tionale Verantwortung erreicht hat. Kleine Anpassungen der Kriterien führten zur Aufnahme von 7 und zur Streichung von 2 Arten. Die Liste der Prioritätsarten Artenförderung ist zwar gleich lang geblieben, doch änderte sich die Zusammensetzung. Sechs Arten wurden gestrichen, da ihre Bestände in den letzten zehn Jahren gestiegen sind, ohne dass spezifische Förderungsprojekte lanciert wurden. Umgekehrt wurden 6 Arten aufgenommen, die eine gezielte Förderung im Rahmen des Programms Artenförderung benötigen, da die bisherigen allgemeinen Habitats- und Gebietsschutzmassnahmen offenbar nicht genügen.