© Schweiz. Vogelwarte
Wissenschaftliche Publikationen
(chronologisch absteigend aufgelistet)
Révision 2010 de la liste rouge et des espèces prioritaires pour la Suisse
Autoren
Ayé, R., V. Keller, W. Müller, R. Spaar & N. Zbinden
Herausgeber
Nos Oiseaux 58 : 67–84
Jahr
2011
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Zusammenfassung
Im Jahre 2010 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Schweizerische Vogelwarte Sempach beauftragt, die Rote Liste der gefährdeten Brutvögel gemäss den Kriterien der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) zu überarbeiten. Während die Rote Liste das Aussterberisiko beurteilt, genügt sie nicht, um die Prioritätensetzung im Naturschutz vorzunehmen. Ergänzend muss dafür auch die internationale Verantwortung unseres Landes für eine Art berücksichtigt werden. Dies haben die Schweizerische Vogelwarte und der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz 2001 und 2002 getan, als sie die Liste der national prioritären Arten – neu gemäss Terminologie des BAFU – und die Liste der Prioritätsarten Artenförderung erstellt haben. Auf die Erstellung dieser Listen folgte mit Unterstützung des BAFU die Gründung des «Artenförderungsprogramms Vögel Schweiz». Gestützt auf die Revision der Roten Liste 2010, wurden auch diese beiden Listen gemäss der Methode von 2001 überarbeitet. Alle Arten, die gemäss Roter Liste bedroht oder potenziell gefährdet sind, werden als national prioritäre Arten angesehen, mit Ausnahme derjenigen Arten, die in der Schweiz schon immer selten waren. Dazu kommen diejenigen Arten, für welche die Schweiz eine hohe internationale Verantwortung trägt. Gemäss der Revision 2010 gibt es 118 national prioritäre Arten. Nicht alle national prioritären Arten benötigen Förderungsmassnahmen. Deshalb wurde in einem weiteren Schritt für alle Arten der Massnahmenbedarf beurteilt, wobei drei Hauptinstrumente unterschieden wurden: Habitat-, Gebiets- und Artenschutz. Für 50 Arten genügen Habitat- und Gebietsschutz nicht. Sie benötigen deshalb artspezifische Massnahmen und werden als Prioritätsarten Artenförderung bezeichnet. Sechs Arten wurden 2010 zu dieser Liste hinzugefügt: Alpenschneehuhn, Uhu, Mehlschwalbe, Feldlerche, Ring- und Wacholderdrossel; sechs wurden von der Liste gestrichen (Kolbenente, Waldohreule, Nachtigall, Steinrötel, Feldschwirl, Gelbspötter). Obwohl die zahlreichen initiierten Projekte zeigen, dass die Erstellung der Liste der Prioritätsarten Artenförderung ein Schritt in die richtige Richtung war, bleibt noch viel für den Schutz der Vögel in unserem Land zu tun.